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Satzung des Backhausverein Vorstadt e.V.

 

 

  1. Der Verein führt den Namen "Backhausverein Vorstadt "; er hat seinen Sitz in 74354 Besigheim und ist im Vereinsregister unter der Nummer  VR720   am    14. März 2008    eingetragen.

  2. Zweck des Vereins ist die Pflege des Brauchtums des Backhauses und der Geselligkeit sowie die Förderung des Zusammenhaltes in der örtlichen Gemeinschaft.

  3. Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für jugendliche Mitglieder ab 16 Jahre ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

  4. Fördermitglieder sind zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen berechtigt und haben dort ein Rederecht. Sie sind jedoch nicht stimmberechtigt.

  5. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand.

  6. Der Jahresbeitrag wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Hierzu ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Kommt keine Einigung über den Jahresbeitrag zustande, entscheidet der Vorstand.

  7. Zur Eintragung bei Gericht:
    Der Vorstand besteht aus 1. und 2.Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer und Backmeister. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
    Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen. Enthaltungen sind nicht zulässig.


  8. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im 1. Quartal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe beim Vorstand schriftlich beantragt wird.

  9. Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt den Prüfungsbericht der Kassenprüfer entgegen und entscheidet über die Entlastung des Vorstands.

  10. Zu den Mitgliederversammlungen wird vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich eingeladen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Vorstandsitzungen finden mindestens alle 6 Monate oder wenn nötig statt.

  11. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung / Änderung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. Zur Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgelegt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich und geheim durchgeführt werden, wenn ein anwesendes Mitglied dies beantragt. Jedes Mitglied kann mit Wochenfrist Anträge zur Mitgliederversammlung einbringen.

  12. Über die Mitgliederversammlung und die Vorstandsitzungen wird ein Protokoll erstellt, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben ist. Dabei müssen Ort und Zeit der Versammlung, sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis von Beschlüssen festgehalten werden.

  13. Auflösung des Vereins:
    Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Das Vereinsvermögen fällt an einen caritativen Bereich.


     

  14. Die vorstehende Satzung wurde am 24.Februar 2008  errichtet und von 8 Gründungsmitgliedern unterschrieben.

 

 

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