Das Recht am eigenen Bild ist im § 22 Satz 1 KunstUrhG geregelt.
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Es besagt, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf,
ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Aufnahmen wie Fotos oder Videos von ihm veröffentlicht werden.
Das Recht ist, anders als das allgemeine Persönlichkeitsrecht selbst, sogar im Gesetz festgeschrieben.
Abbildungen einer (erkennbaren) Person dürfen grundsätzlich nur dann verbreitet werden,
wenn deren Einwilligung vorliegt.
Vor jedem Foto, auch vor einem harmlosen Schnappschuss mit dem Handy,
sollte man die Beteiligten also unbedingt fragen.
Betrunkene sollte man gar nicht fotografieren und Kinder dürfen nur mit Genehmigung ihrer Eltern fotografiert werden.
Bei großen Gruppen und Menschenansammlungen besteht eine Ausnahme und es dürfen Bilder gemacht werden, ohne dass jeder Einzelne gefragt werden muss.
Fotos im sozialen Netzwerk
Viele Mitmenschen inszenieren sich selbst gerne auf Facebook & Co.
Doch Vorsicht: Was Freunde lustig finden, ist für den zukünftigen Chef oder dessen Personalabteilung vielleicht weniger zum Lachen.
Eine goldene Regel lautet daher: Nur Fotos posten, die auch Mama gutheißen würde. Das gilt auch und gerade für Bilder mit anderen Personen.
Gelöschte Fotos sind bei vielen Webseiten nicht wirklich aus dem Internet verschwunden, sondern nur nicht mehr sichtbar. Bei Facebook zum Beispiel bleiben gelöschte Fotos doch noch gespeichert.
Kinderfotos im Internet
Die Bilder von kleinen Kindern gehören nicht ins Internet. Auf gar keinen Fall sollten Nacktbilder oder Fotos vom Strand, vom Wickeltisch oder der Badewanne gepostet werden.
Selbst wenn die Verbreitung über Facebook auf den Freundeskreis beschränkt wird, kann man nie sicherstellen, dass die Fotos nicht woanders landen, selbst wenn sie von der eigenen Seite gelöscht werden.
Beim Posten von Fotos bei Facebook tritt man die Bildrechte an die Firma ab.
Intime Fotos müssen gelöscht werden
Eine Beziehungen bringen es naturgemäß meist mit sich, dass zahlreiche Fotos von der Angebeteten entstehen. Gewähren diese Aufnahmen intime Einblicke, kann das Hobby-Model verlangen, dass digitale Fotos und Videos nach Beziehungsende gelöscht werden.
Fotos aus dem Schwimmbad
Grundsätzlich ist es zumindest nicht verboten, im Freibad zu fotografieren.
Doch wie so oft, ist auch hier der Einzelfall entscheidend.
Jedes Freibad hat nämlich eigenen Regeln für das Fotografieren.
In den meisten Bädern ist das Personal inzwischen dazu angehalten, Hobby-Fotografen im Auge zu behalten und sie im Zweifel darauf hinzuweisen, dass Fotografieren nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt ist.